Straßenreinigung und Winterdienst in Halle
Reinigungsklassen
Die öffentlichen Straßen der Stadt Halle sind in sieben Reinigungsklassen eingeteilt. Dabei wurde die Verantwortlichkeit und der Kehrrhythmus festgelegt.
Für alle Reinigungsklassen gilt:
Geh- u. Radwege sind 1x wöchentlich zu kehren. Verantwortlich sind die Anlieger (d.h. die Grundstückseigentümer)
Bei Eckgrundstücken sind die Anlieger für alle an das Grundstück angrenzenden Straßen verantwortlich.
Zum festgelegten Kehrrhythmus sind bei außergewöhnlichen Verschmutzungen die Anlieger verpflichtet, zusätzliche Reinigungen vorzunehmen, damit die Geh- und Radwege stets sauber sind. Das gilt insbesondere für Grundstücke mit Ladenlokalen und Gaststätten.
Winterdienst Gehwege
Der Winterdienst für die Gehwege wird in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Halle geregelt. Der Anlieger ist zum Winterdienst auf dem Gehweg vor seinem Grundstück verpflichtet.
Dabei müssen die Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 Meter von Schnee freigehalten und mit Sand o. ä. abgestumpft werden. Sind keine Gehwege vorhanden, ist ein entsprechend breiter Streifen an den Rändern der Straße freizuhalten.
Schnee und Glätte ist zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte müssen am darauffolgenden Tag montags bis Freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigt werden.
Entsprechend § 7 der Straßenreinigungssatzung kann derjenige, der seinen Pflichten nicht nachkommt, mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 2.500 € belangt werden.
Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Halle vom 26.11.2014
Ich bin gern für Sie da, wenn es um Kehrdienst und Winterdienst geht! Einfach anrufen …
Zu Fragen des Winterdienstes in der Stadt Halle (Saale) folgende zentrale Telefonnummer:
Winter-Nottelefon
0345 - 2 21 24 24